Aufbewahrungsrichtlinie
1. Zweck
Diese Richtlinie beschreibt, wie lange die Location Science GmbH personenbezogene Daten aufbewahrt und wann sie gelöscht werden, in Übereinstimmung mit der DSGVO und den weiteren anwendbaren Datenschutzgesetzen.
2. Aufbewahrungsfristen
2.1 Kontodaten
- Frist: bis zur Löschung des Kontos oder nach zwei Jahren Inaktivität
- Daten: Nutzerprofil, Authentifizierungsdaten
- Grundlage: Vertragserfüllung und berechtigtes Interesse
2.2 Nutzungsstatistiken und Absturzberichte (App, Firebase)
- Frist: Nutzungsstatistiken 26 Monate; Absturzberichte 90 Tage
- Daten: pseudonyme Nutzungsstatistiken (Google Analytics for Firebase) und Absturzberichte (Firebase Crashlytics), nicht mit einem Konto verknüpft
- Grundlage: Einwilligung für Nutzungsstatistiken (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); berechtigtes Interesse für Absturzberichte (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); siehe Abschnitt 3.6 der Datenschutzerklärung
2.3 Standortdaten
- Frist: werden von uns nicht gespeichert; Verarbeitung nur auf dem Gerät, Löschung beim Schließen der App
- Daten: Gerätestandort
- Grundlage: Verarbeitung auf dem Gerät im Rahmen der von Ihnen im Betriebssystem erteilten Berechtigung
2.4 Kommunikationsdaten
- Frist: drei Jahre
- Daten: E-Mails, Supportanfragen
- Grundlage: gesetzliche Pflicht und berechtigtes Interesse
2.5 Systemprotokolle
- Frist: 90 Tage
- Daten: Zugriffs- und Fehlerprotokolle
- Grundlage: berechtigtes Interesse und Sicherheit
3. Löschung
3.1 Automatische Löschung
Daten werden nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, die Daten werden für laufende Rechtsverfahren benötigt oder sie sind für berechtigte Geschäftszwecke erforderlich.
3.2 Löschung auf Anfrage
Sie können die Löschung Ihrer Daten jederzeit verlangen: über die Kontolöschung in der App, über unseren Support oder per E-Mail an [email protected].
4. Archivierung
Daten können statt gelöscht archiviert werden, wenn das Gesetz es verlangt, wenn sie für Rechtsverfahren benötigt werden oder wenn sie für historische oder statistische Zwecke erforderlich sind.
5. Ausnahmen
Aufbewahrungsfristen können verlängert werden, wenn Gesetz oder Verordnung es verlangen, wenn Daten für Rechtsansprüche oder Verfahren benötigt werden oder wenn eine Archivierung im öffentlichen Interesse oder für wissenschaftliche oder historische Zwecke erforderlich ist.
6. Überprüfung
Diese Richtlinie wird jährlich überprüft und bei Bedarf an geänderte rechtliche Anforderungen und Geschäftsabläufe angepasst.
7. Kontakt
Für Fragen zu dieser Richtlinie siehe unser Impressum.
Stand: 19. Oktober 2026